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GESCHÄFTSORDNUNG DES FORSCHUNGSPROJEKTS „EVANGELIUM UND KULTUR“ Artikel 1

Das internationale Forschungsprojekt „Evangelium und Kultur“ hat das Ziel, im Rahmen des interkulturellen Austausches Forschungen und Publikationen im Bereich der Bibelwissenschaft in kommunikativer und pragmatischer Perspektive zu fördern.

Artikel 2

Das Forschungsprojekt hat internationalen Charakter. Der organisatorische und wissenschaftliche Sitz befindet sich in Rom.

Artikel 3

Das Forschungsprojekt steht all denen offen, die an der Verwirklichung des in Art. 1 genannten Ziels interessiert sind.

Artikel 4

Das Forschungsprojekt setzt sich aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern zusammen.
Ehrenmitglieder sind Körperschaften oder Personen, die besondere Verdienste im Bereich der Aktivität des Projekts erreicht haben und als solche vom Leitungskomitee (s.u.) anerkannt werden.
Ordentliche Mitglieder sind alle Professoren und/oder Doktoren, die sich im wissenschaftlichen Bereich des Forschungsprojekts (vgl. Art. 1) engagieren, ihre Zugehörigkeit ausdrücklich erklären.
Außerordentliche Mitglieder sind die Mitglieder – in besonderer Weise Studierende –, die nicht der Gruppe der Ordentlichen Mitglieder zugehören, aber an der Arbeit des Projekts interessiert sind, ausdrückliche ihre Zugehörigkeit erklären und den festgesetzten jährlichen Beitrag (s.u.) zahlen.
Das Forschungsprojekt steht Professoren und Studenten offen, die als Gäste an den Aktivitäten des Forschungsprojekts teilhaben möchten.

Artikel 5

Jedes Mitglied hat das Recht, an allen vom Forschungsprojekt angeregten Aktivitäten teilzunehmen, sich in den Plenarsitzungen einzuschalten und die eigene Ansicht zu vertreten. Stimmrecht über Angelegenheiten, die das Ziel und die Struktur des Forschungsprojekts betreffen, haben nur die Ordentlichen Mitglieder.

Artikel 6

Das Forschungsprojekt wird von einem Leitungsgremium geleitet, das aus dem Präsidenten, dem Wissenschaftlichen Direktor, dem Sekretär besteht.
Der Präsident hat die Aufgabe, allen Sitzungen des Leitungsgremiums vorzustehen und die Ziele des Forschungsprojekts zu vertreten.
Der Wissenschaftliche Direktor hat die Aufgabe, die programmatischen Linien der wissenschaftlichen Arbeit zu entwickeln; er wird in seiner Aufgabe von drei Beratern unterstützt. Diese vier Mitglieder bilden zusammen mit dem Präsidenten des Forschungsprojekts den Wissenschaftlichen Rat.
Der Sekretär hat die Aufgabe, die Versammlungen des Forschungsprojekts zu koordinieren, die Akten zu verwalten und den Informationsaustausch sowie den Kontakt zwischen den Mitgliedern zu fördern.
Alle Mitglieder, die zum Leitungsgremium und dem Wissenschaftlichen Rat gehören, sind für die Dauer von fünf Jahren im Amt; danach wählt die Versammlung der Ordentlichen Mitglieder die Vertreter dieser Ämter neu.
Artikel 7

Der Jahresbeitrag für die Mitglieder beträgt 10 Euro.